Allgemeine Hinweise

Bei allen Fragen zum Curriculum (z.B.: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Diplomarbeit am Lehrstuhl für Marketing und Handel zu schreiben? In welchem Turnus werden die Fächer angeboten, die ich belegen möchte? Welche Voraussetzungen muss ich für einen Teilnahmenachweis erfüllen?), sehen Sie bitte zuerst in den ausführlichen Hinweisen zum Curriculum nach!

Die Prüfungstermine werden von den zuständigen Prüfungsämtern festgelegt. Dies gilt auch für  alle mündlichen Prüfungen. 

Die Passwörter werden in der jeweils ersten Vorlesung einer Veranstaltung bekannt gegeben. Als erstes sollten Sie Ihre Kommilitonen in der Vorlesung fragen. In manchen Fällen können wir Ihnen ein Passwort am Lehrstuhl gegen Vorlage eines Studentenausweises mitteilen. Eine Herausgabe über E-Mail kann nur in dringenden Fällen erfolgen, wenn Ihre Absenderadresse von der Universität Duisburg-Essen stammt.

Wir bemühen uns, die Ergebnisse möglichst schnell bekannt zu geben. Insbesondere bei umfangreichen Klausuren oder Klausuren mit zahlreichen Teilnehmern (wie Distribution und Handel, Absatzmarketing oder der Blockklausur Marketing & Handel) müssen wir aber den gesamten vom Prüfungsamt vorgegebenen Korrekturzeitraum in Anspruch nehmen. Die Fristen finden Sie beim Prüfungsamt und in den Prüfungsordnungen.

Wir können und dürfen vor der offiziellen Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen über das Prüfungsamt keine Einzelnoten mitteilen. In stichhaltig begründeten Ausnahmefällen (wie ablaufenden Fristen zur Anmeldung für das Examen in Lehramtsstudiengängen) können wir Ihnen eine Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen der Klausur ausstellen.

Grundsätzlich dient Ihnen die angegebene und bereitgestellte Literatur zum Nacharbeiten der in der Vorlesung behandelten Themen. Die Vorlesung gibt somit die Relevanz der einzelnen Themen an, durch die Sie ggf. einige Quellen ausschließen können. Grundsätzlich bleibt es Ihnen überlassen, welche Literatur Sie in welchem Umfang benötigen, um die Themen der Vorlesung nachvollziehen zu können.

Zunächst einmal verzichten wir bewusst auf den Begriff "Skript" um deutlich zu machen, dass die Arbeitsunterlagen lediglich die Studierenden von der müßigen "Schreibarbeit" entlassten sollen. Alle relevanten Aspekte werden in der Vorlesung aufgegriffen. In Teilen werden die behandelten Themen durch die Arbeitsunterlagen wiedergegeben. Sie sind also kein Ersatz für die Vorlesung.

Aus der Prüfungsordnung:
 
§ 16
Zusatzleistungen

(1) Die oder der Studierende kann sich über den Pflicht- und denn Wahlpflichtbereich hinaus weiteren Prüfungen unterziehen (Zusatzleistungen).
(2) Das Ergebnis einer Prüfung gemäß Abs. 1 wird bei der Feststellung von Modulnoten und der Gesamtnote der Bachelor-Prüfung nicht einbezogen.
(3) Auf Antrag der Absolventin oder des Absolventen werden die Prüfungsergebnisse für die Zusatzleistungen in Zeugnis und Diploma Supplement aufgenommen. In dem Antrag sind die aufzunehmenden Zusatzleistungen anzugeben.
(4) Falls die Zusatzleistungen zu einem Modul kombinierbar sind, kann auf Antrag zusätzlich die Note des Moduls aufgenommen werden.

Grundsätzlich können auch Studierende anderer Studiengänge gerne an der Veranstaltung "Lesermarketing für Zeitungen und Zeitschriften" teilnehmen, allerdings unter zwei Bedingungen:

  • Sie dürfen die anderen Teilnehmer(-innen), die diese Veranstaltung als Prüfungsleistungen anerkannt bekommen können, d. h. die Studierenden im BWL-Bachelor Vertiefungsstudium, nicht in Bezug auf die vorhandenen Kapazitäten einschränken (d. h. Platz, Betreuungsaufwand, ...)
  • Sie erhalten keinen (!) Leistungs-, Teilnahmenachweis für diese Veranstaltung (weder vom Prüfungsamt, dem Lehrstuhl, den Kursleitern etc.)

Leider sind von diesen Bedingungen keine Ausnahmen möglich.

 

Nein. Es ist nicht möglich, Sonderprüfungen außerhalb des Prüfungszeitraums für eine Person anzubieten. Auch eine mündliche Ergänzungsprüfung ist gemäß den aktuellen Studienordnungen nicht möglich.